RECHTLICHE HINWEISE
IM INTERESSE DER TRANSPARENZ UND DES RESPEKTS GEGENÜBER UNSEREN NUTZERN LADEN WIR SIE EIN, UNSERE RECHTLICHEN HINWEISE ZU LESEN.
RECHTLICHE HINWEISE
EDITOR
Done ist eine Marke der Firma DONNEZ.ORG.
DONNEZ.ORG wird geleitet von Thomas Moreau 19 Rue d'Amiens, 59800 Lille.
DIRECTOR
Herr Thomas MOREAU.
KONTAKT
Sie können uns per E-Mail unter contact@done-solution.com kontaktieren.
HOST
Google Cloud Platform Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Done bemüht sich, sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Daten geschützt sind, wenn Sie unsere Dienste nutzen. Unsere Datenschutzrichtlinie beschreibt, wie Ihre persönlichen Daten verarbeitet und geschützt werden.
ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden „ALLGEMEINE BEDINGUNGEN“) regeln die Nutzung der Plattform Done (im Folgenden « PLATTFORM »), die direkt auf der Website unter der Adresse https://app.done.fr (die WEBSITE ») verfügbar ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Nutzern auf der Website und innerhalb der Anwendung zur Verfügung gestellt. Jeder Nutzer erklärt, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jede Nutzung von Done zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt.
Die aktuelle Version der Nutzungsbedingungen ist die einzige, die den Nutzern während der gesamten Laufzeit der Nutzung der Website und während der gesamten Laufzeit des Abonnements der Dienste entgegengehalten werden kann, bis sie durch eine neue Version ersetzt wird. Done behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung der Nutzer zu ändern, wird die Nutzer jedoch über die neuesten Änderungen auf dem Laufenden halten.
Done behält sich das Recht vor, von bestimmten Klauseln der vorliegenden Bedingungen abzuweichen oder besondere Bedingungen für die einzelnen Nutzer zu erstellen. Die besonderen Bedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen Bedingungen. Die Annahme der Bedingungen ist obligatorisch, bevor Sie die Dienste auf der Website abonnieren. Der Nutzer erkennt an und akzeptiert, dass jede Anmeldung für die Dienste die vorbehaltlose Annahme der folgenden Bestimmungen und Bedingungen sowie der Anhänge bedeutet.
Im Rahmen dieser Vereinbarung können Done und der Nutzer einzeln als „DIE PARTEI“ und gemeinsam als « DIE PARTEIEN » bezeichnet werden.
(1 ) ARTIKEL 1 - DEFINITIONEN
“VEREIN” bezieht sich auf jede Organisation, die auf der Plattform registriert ist und von den Spenden profitieren möchte, die von den Partnern auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden;
“SPENDEN” bezieht sich auf alle Spenden, die von Partnern in Form von Produkten gemacht werden, die entweder neu, unverkauft oder gebraucht sind;
“CSR-INDEX” bezieht sich auf die Auswirkungen der Partner auf die Umwelt und die Gesellschaft und wird durch die Aktionen definiert, die der Partner auf der Plattform durchführt;
“PARTNER” bezieht sich auf jedes Unternehmen und jede juristische Person, die auf der Plattform registriert ist und Spenden auf der Plattform zur Verfügung stellt, die den Assoziationen zur Verfügung gestellt werden;
“PLATTFORM” bezieht sich auf die Anwendung, die über die Website https://app.done.fr verfügbar ist.
“SERVICE” bezieht sich auf den Service, der allen Partnern der Plattform zur Verfügung gestellt wird und der es ihnen ermöglicht, Spenden, die sie an Organisationen geben möchten, anzukündigen.
“INTERNET-SITE” bezieht sich auf die unter https://app.done.fr verfügbare Done-Website, die die Nutzung der Dienste durch die Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht.
“UNTERNEHMEN” bezieht sich auf das Unternehmen DONNEZ.ORG, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit Sitz in 19 Rue d'Amiens, 59800 Lille, Frankreich, und eingetragen im Handelsregister von LILLE METROPOLE unter der Kennung 89052963900027.
« BENUTZER » bezeichnet alle Besucher und Nutzer der Website und der Plattform, einschließlich Verbände und Partner.
(2 ) ARTIKEL 2 – DIENSTVORSTELLUNGEN
Done ist eine Plattform, auf der Partner und Vereine miteinander in Kontakt treten können. Die auf der Website gelisteten Partnerunternehmen veröffentlichen Spendenvorschläge, die sie den Organisationen zur Verfügung stellen möchten.
Sowohl Partner als auch Vereine werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Done nur als Vermittler auftritt, der die Verbreitung der Spendenangebote der Partner erleichtert. Done führt keine Vorabkontrolle durch, weder über die Qualität der Angebote noch über die Spenden oder die Produkte der Spenden.
Das Einholen von Spenden durch Organisationen erfolgt außerhalb der Website, ohne Vermittlung von Done. Done kann nicht für das Angebot von Spenden oder die Qualität der Spenden haftbar gemacht werden.
(3 ) ARTIKEL 3 – PLATTFORMBETRIEB
Alle Nutzer haben unter den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen und nachfolgend beschriebenen Bedingungen Zugang zu den folgenden Funktionen:
- Schalten Sie Anzeigen, um ein Produkt zu spenden.
- Erstellen Sie eine Vereinbarung, um die Spende zu betreuen.
- Eine Spende nach bestimmten Kriterien anzeigen und suchen.
- Eine Spende reservieren.
- Instant Messaging zwischen Vereinen und Partnern.
- Eine Steuerquittung für Steuererleichterungen ausstellen.
- Teamkollegen der Organisation oder des Partners einladen, der Plattform beizutreten.
- Siehe ihren CSR-Indikator.
3.1 - VERÖFFENTLICHUNG EINES SPENDENANGEBOTS
Wenn ein Partnerunternehmen Produkte zur Verfügung stellen möchte, die es in Form von Spenden weitergeben möchte, muss es sich auf der Website registrieren.
Die Anmeldung erfolgt über eine E-Mail-Adresse oder über das geschäftliche Google- oder Facebook-Konto des Geschäftspartners. Jede Anmeldung, die mit privaten Zugangsdaten oder über ein privates Konto erfolgt, wird von Done nicht bestätigt und kann zur Löschung der vom Partner auf der Plattform veröffentlichten Angebote führen.
Der Partner muss dann ein Spendenangebot veröffentlichen, das dem/den Produkt(en) entspricht, das/die er/sie an Organisationen spenden möchte. Die Veröffentlichung muss mindestens einen Titel, einen Kaufpreis oder Selbstkostenpreis und eine Beschreibung des Produkts enthalten. Mit der Veröffentlichung der Anzeige erklärt der Partner, dass er Eigentümer des Produkts ist und das Produkt so zutreffend wie möglich beschrieben hat.
Der Partner muss für jedes Produkt ein anderes Angebot veröffentlichen. Die Produkte müssen zwingend in Form von Waren sein. Jedes Angebot von Geldspenden wird automatisch von Done gelöscht.
Alle Anzeigen werden für maximal 30 Tage veröffentlicht. Veröffentlichte Anzeigen, die abgelaufen sind, können erneut für einen weiteren Zeitraum von maximal 30 Tagen veröffentlicht werden.
Mit der Veröffentlichung der Anzeige erklärt sich der Partner damit einverstanden, dass der Inhalt der Anzeige von Done verwendet wird, um über diese Spende mit den anderen von Done verwendeten Kommunikationsmitteln zu kommunizieren.
Done führt keine Moderation oder Kontrolle der Angebote durch und kontrolliert auch nicht die Qualität der Spenden. Der Partner ist daher allein für die Qualität und den Inhalt der Angebote verantwortlich und entbindet die Plattform von der Haftung für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vom Partner veröffentlichten Angeboten. Done behält sich jedoch das Recht vor, jede Anzeige zu löschen, die ihr unangemessen erscheint.
3.2 - VEREINSANMELDUNG
Nach der Veröffentlichung eines Spendenangebots übernimmt Done die Aufgabe, die Anzeige unter den Vereinen seines Netzwerks zu verbreiten, um einen Verein zu finden, der an dem Angebot interessiert ist. Wenn ein Verein von der Spende eines Partners profitieren möchte, muss er sich auf der Plattform registrieren.
Die Anmeldung erfolgt über eine E-Mail-Adresse oder über das geschäftliche Google- oder Facebook-Konto des Vereins. Jede Anmeldung, die mit privaten Zugangsdaten oder über ein privates Konto erfolgt, wird von Done nicht bestätigt und kann zur Ungültigkeit der Spende führen. Der Verein muss außerdem eine Kopie seiner Satzung, einen Steuerbescheid und eine Kopie des Organigramms des Vereins vorlegen. Done prüft die von den Organisationen bereitgestellten Informationen.
Erst nachdem Done die Registrierung und das Profil eines Vereins bestätigt hat, kann der Verein Spenden erhalten.
3.3 - UNTERZEICHNUNG EINES PARTNERSCHAFTSABKOMMENS
Jede Vereinigung, deren Anmeldung von Done bestätigt wurde, kann anschließend über die Plattform die Produkte der Spenden, die sie interessieren, reservieren. Alle Organisationen können auf die Liste der verfügbaren Anzeigen, deren Beschreibung und Bilder sowie auf das Profil der Partner zugreifen. Die Organisationen können die Anzeigen auch nach Entfernung und Kategorien sortieren.
Alle Vereine können einen Warenkorb zusammenstellen, indem sie ein oder mehrere Produkte reservieren. Sobald der Warenkorb zusammengestellt wurde, kann er den Warenkorb bestätigen. Der Partner, der die Produkte besitzt, erhält eine Benachrichtigung.
Sie muss dann mit dem Partner eine Partnervereinbarung über den Austausch der Spenden unterzeichnen.
Die Vereinbarung wird mithilfe eines Tutorials erstellt, das die gesetzlichen Mindestanforderungen enthält, um die Spende in einen angemessenen Rahmen zu stellen. Die Vereinbarung hat zum Ziel, dass sich die Organisation und der Partner auf folgende Punkte einigen:
- Die Produkte werden weder zurückgenommen noch umgetauscht.
- Die Produkte werden nicht weiterverkauft.
- Der Partner behält das geistige Eigentum an den Produkten.
- Der Partner lehnt die Qualitätsverantwortung für die Produkte ab.
- Der Partner kann eine Steuergutschrift beantragen, wenn das Produkt gespendet wurde.
- Die Spende erfolgt ohne Erwartung einer direkten oder indirekten Gegenleistung des Partners an den Verein. Wenn der Verein und/oder der Partner über die Spende informieren möchten, darf dies keine Werbeleistung darstellen.
Die Vereinbarung gilt für einen Zeitraum von einem Jahr zwischen dem Partner und dem Verein. Sie fasst im Anhang alle Produkte zusammen, die während dieses Zeitraums gespendet werden. Die Vereinbarung wird elektronisch unterzeichnet und kann nur von Personen unterzeichnet werden, die dazu in der Lage sind.
Der Partner behält sich das Recht vor, den Spendenantrag einer Vereinigung aufgrund seiner eigenen Kriterien abzulehnen. Done kann nicht für die Ablehnung von Spenden durch einen Partner haftbar gemacht werden. Die Partnervereinbarung zwischen dem Partner und der Organisation gilt erst dann als wirksam, wenn der Partner die Spende bestätigt hat.
Der Verein und der Partner erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Unterzeichnung einer Partnervereinbarung die Parteien dazu verpflichtet, alle zukünftigen Spenden ausschließlich über die Plattform auszutauschen. Jede Abweichung von dieser Bestimmung kann zur sofortigen Löschung der Konten des Vereins und des Partners führen und dazu, dass die fehlbare Partei eine Entschädigung an Done als Schadensersatz zahlt.
3.4 - SPENDENEINZUG
Um die Spenden zurückzuerhalten, kann der Verein wahlweise:
- Sich zu dem vom Partner angegebenen Ort begeben, um die Spenden abzuholen. Der Partner ist also selbst dafür verantwortlich, die Spenden ohne die Vermittlung von Done abzuholen.
Die Organisation muss sich bei der Abholung der Spende auf der Plattform einloggen und sicherstellen, dass alle Produkte, die Gegenstand der Spende sind, vorhanden sind. Wenn alles in Ordnung ist, muss sie dies auf der Anwendung angeben. Wenn ein Produkt fehlt, muss die Organisation es aus ihrem Einkaufswagen entfernen. Die Organisation muss den Erhalt ihrer Spende durch eine Unterschrift im QR-Code oder durch Unterzeichnung einer von Done bereitgestellten Empfangsbestätigung bestätigen.
- Die Dienste von Done in Anspruch nehmen. Dieser organisiert die Abholung und die anschließende Lieferung der Spenden an den Hauptsitz der Organisation. Die Lieferung erfolgt innerhalb von drei bis fünf Werktagen. Die Lieferkosten gehen zu Lasten des Partners.
Die Spenden werden an die Adresse geliefert, die der Verein bei der Registrierung auf der Plattform angegeben hat. Jede Lieferung, die aufgrund einer falschen Lieferadresse an den Partner zurückgeschickt wird, wird auf Kosten des Vereins und/oder des Partners erneut versandt.
Bei Erhalt seines Pakets muss der Verein die Übereinstimmung der erhaltenen Produkte mit dem Spediteur überprüfen und einen Lieferschein unterschreiben. Im Falle eines beschädigten oder verschlechterten Pakets oder eines fehlenden Produkts muss die Vereinigung dieses aus ihrem Warenkorb entfernen. Wenn das Paket aufgerissen oder geöffnet wurde, muss die Vereinigung den Zustand der Produkte überprüfen. Wenn die Produkte beschädigt sind, muss der Verein sie aus seinem Warenkorb entfernen.
Diese Überprüfung gilt als vom Verband durchgeführt, sobald der Verband oder ein von ihm zu diesem Zweck bevollmächtigter Dritter den Lieferschein unterzeichnet hat.
Im Falle einer Konformitätsabweichung oder eines versteckten Mangels, den der Verein bei der Lieferung seines Pakets feststellt, muss er sich so schnell wie möglich mit dem Partner in Verbindung setzen.
3.5 - AUSSTELLUNG EINER STEUERQUITTUNG
Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen können Produktspenden zugunsten des Partners zu einer Steuergutschrift berechtigen. In diesem Fall wird die Spende Gegenstand einer von der Organisation ausgestellten Steuerquittung über den Wert der Spende. Es liegt daher in der Verantwortung des Partners, den Wert des Produkts, das Gegenstand der Spende ist, korrekt zu schätzen und jegliche Haftung in diesem Zusammenhang zu übernehmen.
Die Organisation hat vierzehn Tage nach Erhalt der Spende Zeit, um eine Steuerquittung auszustellen. Hierzu kann sie entweder dem Partner über die Plattform ihre eigene Quittung übermitteln oder die von Done bereitgestellte Vorlage verwenden.
Der Verein kann Done auch beauftragen, eine Steuerquittung für jede tatsächlich erhaltene Spende auszustellen und elektronisch an jeden Partner zu versenden. Dies kann durch den Abschluss einer Vollmacht zwischen dem Verein und Done erreicht werden, die für alle über die Plattform getätigten Spenden gilt.
Zu diesem Zweck benötigt Done als Bevollmächtigter eine Vorlage für die Unterschrift der Person, die berechtigt ist, die Spendenquittungen innerhalb der Vereinigung zu unterzeichnen.
Da Done die Steuerquittungen ausstellt, muss der Verein die für die Erstellung der Quittungen erforderlichen Informationen bereitstellen. Der Verein muss folgende Angaben machen:
- Die Unterschrift der Person, die berechtigt ist, die Quittungen zu unterzeichnen;
- Die Adresse der Vereinigung;
- Das Logo;
- Die Unterschrift der Person, die berechtigt ist, die Quittungen zu unterzeichnen.
3.6 - EINEN MITSPIELER EINLADEN
Alle Nutzer können einen Mitspieler einladen, seiner Vereinigung oder seinem Partnerunternehmen beizutreten. Eine E-Mail wird dann an seine E-Mail-Adresse gesendet, und wenn der Mitspieler auf „Dem Unternehmen/Verband beitreten“ klickt, wird sein Konto automatisch erstellt, und er kann sofort mitarbeiten.
3.7 - CSR-INDEX
Alle Partner können auf ihren CSR-Index zugreifen, der anhand der folgenden Kriterien berechnet wird:
- Die Anzahl der gespendeten Produkte.
- Die Anzahl der unterstützten Organisationen.
- Die Anzahl der geretteten Kilogramm CO2.
(4 ) ARTIKEL 4 - PROVISIONIERUNG VON DONE
Done erhebt eine Provision von 15 % auf den Wert jeder Spende, basierend auf dem Kaufpreis oder den Selbstkosten. Diese Provision wird dem Partner direkt in Rechnung gestellt, zusätzlich zum angegebenen Wert des Produkts auf dem Angebot. Der Partner verpflichtet sich daher, den Wert des Produkts auf jedem Angebot anzugeben und einen genauen und wahrheitsgetreuen Wert zu liefern. Das Konto des Partners kann gesperrt und jedes Angebot offline genommen werden, wenn der Partner den Wert der Spenden absichtlich falsch angibt.
Die Höhe dieser Provision kann je nach Partner durch den Abschluss von Sonderbedingungen oder ausgehandelten Tarifen in einem Rahmenvertrag nach oben oder unten korrigiert werden. Die besonderen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Provision wird an jedem Monatsende für alle Produkte, die im vergangenen Monat über die Plattform gespendet wurden, in Rechnung gestellt. Die Zahlung des Partners an Done erfolgt per Banküberweisung an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung.
(5 ) ARTIKEL 5 - ZUGANG UND VERFÜGBARKEIT
5.1 - VERFÜGBARKEIT
Der Zugang zur Plattform ist an 7 Tagen pro Woche und 24 Stunden pro Tag verfügbar. Um die Dienste ordnungsgemäß zu verwalten, kann Done sich jederzeit das Recht vorbehalten,:
- den Zugriff auf die gesamte oder einen Teil der Website oder der Dienste aus irgendeinem Grund mit oder ohne Vorankündigung und nach eigenem Ermessen auszusetzen, zu unterbrechen oder einzuschränken;
- Informationen zu entfernen, die den Betrieb stören könnten, aus irgendeinem Grund mit oder ohne Vorankündigung und nach eigenem Ermessen;
- die Website auszusetzen, um Aktualisierungen vorzunehmen.
Done wird sich nach Kräften bemühen, den Nutzern vorab die Daten und Uhrzeiten seiner Interventionen mitzuteilen, doch kann er im Falle einer nicht erfolgten vorherigen Mitteilung nicht haftbar gemacht werden.
5.2 - INTERNETNETZWERK
Der Nutzer wird darüber informiert, dass die Verbindung zur Website über das Internet erfolgt. Er wird daher auf technische Unwägbarkeiten hingewiesen, die dieses Netzwerk beeinträchtigen können und insbesondere die Verbindung zeitweise unmöglich machen. Done kann nicht für Störungen des Internetnetzes, der Telefonleitungen oder der Computer- und Telefonausrüstung haftbar gemacht werden, die insbesondere mit der Überlastung des Netzes verbunden sind und den Zugang zur Plattform verhindern.
(6 ) ARTIKEL 6 - PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DER PARTEIEN
6.1 - PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN VON DONE
Im Rahmen der vorliegenden Bedingungen verpflichtet sich Done, alle menschlichen und technischen Mittel zu mobilisieren, die sich in seinem Besitz befinden und seinen materiellen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen, um die Dienstleistungen, die Gegenstand der vorliegenden Bedingungen sind, zu erbringen.
Done ist gegenüber den Vereinen und Partnern im Rahmen der hier festgelegten Verantwortlichkeiten zu einer allgemeinen Beratungs- und Auskunftspflicht verpflichtet.
Done geht gegenüber den Partnern keine Verpflichtung hinsichtlich der Sichtbarkeit seiner Spendenangebote ein und garantiert dem Partner nicht, dass er für jede seiner Spenden eine geeignete Organisation findet.
Done haftet nicht für entgangene Gewinne, Betriebsverluste, Kundenverluste, Geschäftsstörungen oder -schäden, die ein Partner oder eine Vereinigung erleidet, oder für erhöhte interne Kosten, die den Parteien durch die Nutzung der Plattform entstehen.
Done haftet in keinem Fall für den Inhalt der von den Partnern veröffentlichten Anzeigen und gibt diesbezüglich keine ausdrückliche oder implizite Garantie. Done ist ein Dritter in der Korrespondenz und den Beziehungen zwischen den Partnern und den Vereinen und schließt daher jegliche Haftung in dieser Hinsicht aus. Done kann jedoch die Nachrichten, die zwischen Nutzern über den Instant-Messaging-Dienst auf der Plattform ausgetauscht werden, einsehen, insbesondere um Betrug zu verhindern, seine Dienstleistungen zu verbessern, Nutzer zu unterstützen oder die Einhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Nutzer zu überprüfen.
6.2 - PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES PARTNERS
Der Partner ist für die von ihm getätigte Spende verantwortlich. Er verpflichtet sich, keine Produkte zu spenden, die eine Gefahr darstellen könnten, und alle Informationen weiterzugeben, die für die richtige Verwendung des Produkts erforderlich sind.
Der Partner erklärt und garantiert, dass er bei der Erstellung einer Anzeige nicht gegen geltende Regeln verstößt oder die Rechte eines anderen Nutzers beeinträchtigt.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, Anzeigen unter Einhaltung der folgenden Vorgaben zu veröffentlichen:
- Keine Anspielung auf illegale oder pharmazeutische Produkte.
- Kein Hyperlink, der den Nutzer zu einer nicht vom Unternehmen verwalteten Website weiterleitet.
- Keine falschen oder irreführenden Informationen.
- Keine Anspielungen, die die Rechte und/oder das Image des Unternehmens oder einer anderen Person verletzen könnten.
Der Partner verpflichtet sich, nur Anzeigen zum Spenden von Produkten zu veröffentlichen. Der Partner stimmt zu, jede Form von direkter oder indirekter Bezahlung für Spenden abzulehnen. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass er allein für den Inhalt der Anzeigen, die er veröffentlicht und den Organisationen zur Verfügung stellt, sowie für alle Informationen, die er den Nutzern gibt, verantwortlich ist. Daher stellt der Partner Done und die Mitglieder seiner Gruppe ausdrücklich von jeglicher Haftung frei und schützt sie so vor jeglichen Ansprüchen oder Klagen, die von Dritten in Bezug auf eine veröffentlichte Anzeige gegen sie erhoben werden könnten, und übernimmt alle möglichen Schäden, Kosten und Gebühren, die von einer Verurteilung gefordert werden könnten.
Durch das Einstellen einer Anzeige räumt der Partner ein und erkennt an, dass Done jederzeit ohne Entschädigung ablehnen oder stornieren kann, insbesondere Anzeigen, die gegen die geltenden Gesetze und Regeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
Die Partner verpflichten sich, Done die in diesen Bedingungen festgelegte Provision zu zahlen. Done behält sich das Recht vor, das Konto eines Partners ohne Zahlung einer Entschädigung jeglicher Art zu sperren oder zu schließen, wenn die fällige Provision nicht gezahlt wird oder wenn ein Partner den Wert seiner Spende absichtlich herabsetzt, um die an Done zu zahlende Provision zu minimieren.
Die Partner verpflichten sich, jede Spendenanfrage, die sie von Organisationen erhalten, zu bearbeiten und zu beantworten, sei es, um eine positive oder negative Antwort zu liefern. Bei der Veröffentlichung von Spendenangeboten verpflichtet sich der Partner, Angebote zu veröffentlichen, die den von Done angegebenen Kriterien für die Veröffentlichung entsprechen, sowie alle anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen bezüglich der Veröffentlichung eines Spendenangebots einzuhalten und Done von jeglicher Haftung für diesbezügliche Versäumnisse freizustellen.
6.3 - PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN VON VEREINIGUNGEN
Es liegt in der Verantwortung der Vereinigungen, den Partnern Steuerquittungen unter den Bedingungen und innerhalb der Fristen auszustellen, die von Gesetz und Verordnung vorgesehen sind, es sei denn, die Vereinigung hat Done zu diesem Zweck beauftragt, diese Schritte in ihrem Namen als Bevollmächtigte durchzuführen.
Wenn ein Partner oder eine Vereinigung eine Änderung seiner/ihrer Zugangsdaten vornehmen möchte oder einen Verdacht auf eine betrügerische Nutzung seiner/ihrer Zugangsdaten hat, muss er/sie sich unverzüglich mit dem Kundenservice von Done in Verbindung setzen, indem er/sie eine E-Mail an die folgende Adresse sendet: contact@done-solution.com. Der Partner oder die Organisation ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der Informationen, die er/sie in seinem/ihrem persönlichen Bereich angegeben hat. Er verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, die Informationen bei Bedarf zu aktualisieren. Done kann nicht für verkürzte, ungenaue oder fehlende Daten haftbar gemacht werden, die einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Ausführung der Dienstleistungen oder den Zugang zur Website haben.
Der Nutzer wird gebeten, sich in der Datenschutzrichtlinie der Website über die Art und Weise zu informieren, wie seine persönlichen Daten verarbeitet werden.
6.4 - SPENDEN VON PRODUKTEN MIT EINEM HALTBARKEITSDATUM
In Bezug auf die Produkte, die der Partner dem Verband zur Verfügung stellt, wird der Verband ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einige der Produkte ein Verfallsdatum und/oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum haben. Die Produkte, die von dieser Beschränkung betroffen sind, werden auf der Verpackung und/oder in der Liste der Produkte, die der Partner dem Verein zur Verfügung stellt, besonders gekennzeichnet.
Der Partner verpflichtet sich, nur Produkte mit einem Verwendungs- und/oder Verbrauchsdatum zu liefern, das nicht länger als sechs (6) Monate nach dem Datum der Übergabe der Produkte unter den in Artikel 3.4 genannten Bedingungen liegt.
Nach Erhalt der Produkte verpflichtet sich die Vereinigung, deren Verwendung und/oder Verteilung an die Begünstigten unter Einhaltung der Verwendungs- und/oder Verbrauchsfrist zu gewährleisten. Nach Ablauf der Verbrauchs- und/oder Verwendungsfrist sorgt die Vereinigung für die Vernichtung aller Produkte, die nicht verwendet und/oder an die Empfänger verteilt wurden. Die Vereinigung ist allein für die Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen verantwortlich und entbindet den Partner und Done von jeglicher Haftung.
Jegliche Verwendung und/oder Verteilung der Produkte nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums und/oder der Verwendung liegt in der alleinigen Verantwortung des Vereins.
6.5 - SPENDEN VON KATEGORISIERTEN PRODUKTEN
Im Zusammenhang mit den Produkten, die der Partner dem Verein zur Verfügung stellt, wird der Verein ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestimmte Produkte besondere Nutzungshinweise enthalten. Diese Produkte können sich auf folgende Produkte beziehen:
- Mit Stoffen oder Gemischen oder Verwendungen, von denen abgeraten wird;
- Mit Sicherheitshinweisen für die Handhabung;
- Kennzeichnungs-, Handhabungs- und/oder Lagerungshinweisen;
- Gefährlichen, chemischen, reizenden Bestandteilen sowie jeder Art, die die körperliche Unversehrtheit anderer durch Symptome und Auswirkungen beeinträchtigen kann;
- Alle anderen Hinweise, die die Produkte gemäß den gesetzlichen und/oder regulatorischen Bestimmungen kategorisieren.
Die betreffenden Produkte sind Gegenstand eines Hinweises des Partners auf die vorherige Information des Vereins. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Partner, dem Verein alle Unterlagen (z. B. Sicherheitsdatenblatt der Produkte, Liste der Bestandteile, Gebrauchsanweisungen usw.) zur Verfügung zu stellen, die es dem Verein ermöglichen, die Produkte in voller Kenntnis aller Gebrauchsanweisungen und völlig aufgeklärt zu erhalten.
Der Partner ist voll verantwortlich für die Qualität und Integrität der Produkte, die er dem Verein anvertraut, und kann für jedes Produkt haftbar gemacht werden, das dem Verein übergeben wird und das nicht den Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsstandards entspricht, die durch französische und europäische Gesetze oder Verordnungen festgelegt sind. Der Partner verpflichtet sich, nur Produkte zu liefern, die den genannten Qualitätskriterien entsprechen.
Durch die Annahme der Produkte übernimmt der Verband die Verantwortung für die Verwendung der Produkte. Er verpflichtet sich daher, über die notwendigen Kompetenzen, das Personal und die Materialien zu verfügen, die es ihm ermöglichen, die Produkte unter Bedingungen zu verwenden, die den Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsnormen entsprechen. Die Organisation ist allein verantwortlich für alle Zwischenfälle, die ihre Empfänger und/oder Dritte im Zusammenhang mit der Verwendung, Verarbeitung und Lagerung der Produkte erleiden.
6.6 - PARTEIFREUNDLICHKEIT
Vereine und Partner, die über Done miteinander in Verbindung gebracht werden, verpflichten sich, ihre Beziehung über die Plattform fortzusetzen.
Für jede Spende, die zwischen ihnen außerhalb der Plattform getätigt wird, wird ein Betrag in Höhe von 15 % des Wertes der Spenden an Done fällig.
Diese Loyalitätsverpflichtung hat eine begrenzte Dauer von einem Jahr ab dem letzten Austausch, der zwischen Partnern und Vereinen über die Plattform stattgefunden hat.
(7 ) ARTIKEL 7 - SCHLIESSUNG EINES KONTOS UND VERNICHTUNG DER DATEN
Im Falle der Beendigung der vertraglichen Beziehungen oder der Schließung eines Vereins- oder Partnerkontos, aus welchem Grund auch immer, endet das dem Nutzer gewährte Nutzungsrecht sofort. Der Nutzer hat fünf (5) Tage Zeit, um die auf der Website veröffentlichten Angebote zu sammeln und zu vernichten und sein Konto zu schließen, ohne Done um Hilfe zu bitten und ohne Anspruch auf eine Entschädigung zu haben. Nach Ablauf dieser Frist werden die Inhalte und das Konto gelöscht.
(8 ) ARTIKEL 8 - PERSÖNLICHE DATEN
Die Verpflichtungen von Done in Bezug auf die persönlichen Daten der Nutzer sind auf der Seite unter der Registerkarte „Datenschutzrichtlinie“ beschrieben.
(9 ) ARTIKEL 9 - PERSÖNLICHE DATEN
Aufgrund ihrer Nutzung der Dienste der Website und des Austauschs von Spenden können Partner und Organisationen potenziell Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei haben.
Partner und Verbände verpflichten sich daher, die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen zu wahren, und verpflichten sich:
- Geschützt und streng vertraulich behandelt zu werden und mindestens mit demselben Maß an Vorsicht und Schutz behandelt zu werden, das die Vertragspartei ihren eigenen vertraulichen Informationen zukommen lässt, wobei dieses Maß nicht unter einem angemessenen Maß an Vorsicht liegen darf;
- Nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei entgeltlich oder unentgeltlich und in jeglicher Form an Dritte weitergegeben zu werden oder weitergegeben werden dürfen;
- Während der Laufzeit der Dienstleistungen nur für die Zwecke der Erfüllung dieser Vereinbarung genutzt zu werden, unter Ausschluss jeglicher anderer Nutzung oder Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei;
- Weder ganz noch teilweise kopiert, reproduziert oder vervielfältigt zu werden, wenn solche Kopien, Reproduktionen oder Vervielfältigungen (i) für die Erfüllung dieser Vereinbarung nicht unbedingt erforderlich sind oder (ii) von der anderen Partei nicht ausdrücklich und schriftlich genehmigt wurden.
Die in diesem Artikel vorgesehenen Vertraulichkeitsverpflichtungen sind für die Parteien während der Dauer ihrer Nutzung der Dienste und der Website und nach deren Beendigung bindend.
(10 ) ARTIKEL 10 - GEISTIGES EIGENTUM
10.1 - DIE WEBSITE
Alle Marken, Fotografien, Texte, Kommentare, Illustrationen, animierte oder nicht animierte Bilder, Videosequenzen, Töne sowie alle Computeranwendungen, die für den Betrieb dieser Website verwendet werden könnten, und ganz allgemein alle auf der Website reproduzierten oder verwendeten Elemente sind durch die geltenden Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt.
Sie sind das vollständige und uneingeschränkte Eigentum von Done oder seinen Geschäftspartnern. Jede Vervielfältigung, Darstellung, Nutzung oder Anpassung, in welcher Form auch immer, aller oder eines Teils dieser Elemente, einschließlich der Computeranwendungen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers ist strengstens untersagt. Die Tatsache, dass der Herausgeber nicht sofort nach Kenntnisnahme dieser nicht genehmigten Nutzungen ein Verfahren einleitet, bedeutet nicht, dass er diese Nutzungen akzeptiert und auf eine Strafverfolgung verzichtet.
Es ist dem Nutzer strengstens untersagt,:
- Kopieren, Reproduzieren, Darstellen, Verbreiten, Verteilen, Veröffentlichen, dauerhaft oder vorübergehend, des gesamten Inhalts und/oder der Website oder eines Teils davon mit allen Mitteln und in allen Medien, die derzeit bekannt oder unbekannt sind;
- Erstellen abgeleiteter Werke aus dem Inhalt und/oder der Website;
- Ändern, Übersetzen, Anpassen, Arrangieren, des gesamten Inhalts und/oder der Website oder eines Teils davon;
- Disassemblieren, Dekompilieren, Zurückentwickeln der Website.
In jedem Fall ist der Nutzer allein für seine Nutzung der Website verantwortlich. Jede nicht genehmigte Nutzung der Website oder eines ihrer Elemente wird als Fälschung angesehen und gemäß den Bestimmungen der Artikel L.335-2 ff. des französischen Gesetzbuchs über geistiges Eigentum verfolgt.
10.2 - UNSERE MARKE
Die Wort- und Bildmarken (Logos) von Done sind geschützt. Ihre Verwendung ohne schriftliche Genehmigung von Done in jeglichem Medium, zur Aufwertung von Produkten oder Dienstleistungen oder zu kommerziellen Zwecken ist untersagt und wird von Done straf- und zivilrechtlich gegen den Nutzer und/oder verantwortliche Dritte verfolgt.
(11 ) ARTIKEL 11 - STANDORTVERWALTUNG
11.1 - ZUGANG ZUM STANDORT
Done und der Host können nicht haftbar gemacht werden, wenn es zu Störungen des Internetnetzes, der Telefonleitungen oder der Computer- und Telefonausrüstung kommt, die insbesondere mit der Überlastung des Netzes zusammenhängen und den Zugang zum Server verhindern.
Der Herausgeber kann nicht für rechtliche Schritte gegen die Nutzer verantwortlich gemacht werden:
- Aufgrund der Nutzung der Website oder eines anderen über das Internet zugänglichen Dienstes;
- Durch die Nichteinhaltung der vorliegenden AGB durch den Nutzer.
11.2 - VERWENDETES MATERIAL
Die vom Nutzer verwendete Hardware für die Verbindung mit der Website unterliegt seiner alleinigen Verantwortung. Er muss alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um seine Hardware und seine eigenen Daten zu schützen. Der Nutzer verpflichtet sich, auf die Website mit neuer Hardware, die keine Viren enthält, und mit einem kürzlich aktualisierten Browser zuzugreifen.
Done haftet nicht für Schäden, die den Nutzern, Dritten und/oder ihrer Ausrüstung durch ihre Verbindung oder Nutzung der Seite entstehen, und die Nutzer verzichten auf jegliche Klage aus diesem Grund gegen den Herausgeber.
Der Herausgeber kann auch nicht für indirekte Schäden (wie z. B. Markt- oder Chancenverlust) haftbar gemacht werden, die aus der Nutzung der Website resultieren.
(12 ) ARTIKEL 12 - AUSSETZUNG, LÖSCHUNG UND BESCHRÄNKUNG DES ZUGANGS ZU EINEM KONTO
Sie können Ihre Beziehung zu Done jederzeit ohne Kosten und ohne Angabe von Gründen beenden.
Alles, was Sie tun müssen, um unsere Beziehung zu beenden, ist, eine E-Mail an contact@done-solution.com zu senden und darum zu bitten, Ihr Konto zu löschen. Infolgedessen wird Ihr Profil endgültig gelöscht.
Wenn der Nutzer die Anwendung erneut nutzen möchte, muss er ein neues Konto registrieren und die gleichen Bedingungen akzeptieren. Der Nutzer wird nicht in der Lage sein, sein altes Konto zu reaktivieren.
Wenn Sie (i) gegen diese AGB verstoßen, insbesondere gegen Ihre Verpflichtungen als Nutzer oder Partner oder Verband, wie in Artikel 8.1 und 8.2 oben erwähnt, oder wenn (ii) Done.de berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass dies notwendig ist, um die Sicherheit und Integrität der Plattform, die Rechte der Nutzer oder einer anderen Person oder Nutzer zu schützen, um möglichen Betrug oder Untersuchungen zu verhindern oder die Erfahrung der Nutzer auf der Plattform zu erhalten, behält sich Done das Recht vor:
(i) das Konto des betreffenden Nutzers sofort und ohne Vorwarnung zu schließen;
und/oder
(ii) die Veröffentlichung zu verhindern oder alle Mitteilungen, Anzeigen, Nachrichten oder Inhalte, die von Nutzern oder Partnern auf der Plattform veröffentlicht werden, zu löschen;
Und/oder
(iii) Ihren Zugang zur und Ihre Nutzung der Plattform zu beschränken;
Und/oder
(iv) Ihr Konto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
Wenn es notwendig ist, werden Sie über die Einführung einer solchen Maßnahme benachrichtigt, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Done.de eine Erklärung zu geben. Done entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die eingeführten Maßnahmen aufgehoben werden oder nicht.
(13 ) ARTIKEL 13 - HYPERLINKS
Die Einrichtung von Hypertext-Links zu allen oder einem Teil der Website durch die Nutzer ist erlaubt, aber Done behält sich das Recht vor, die Entfernung von Hypertext-Links auf Websites Dritter zu verlangen, aus welchen Gründen auch immer und ohne sich rechtfertigen zu müssen.
Die Website enthält eine Reihe von Hyperlinks zu anderen Websites, die mit der Genehmigung des Herausgebers eingerichtet wurden. Done hat jedoch nicht die Möglichkeit, den Inhalt der so besuchten Seiten zu überprüfen und übernimmt dementsprechend keine Verantwortung dafür.
(14 ) ARTIKEL 14 - VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
DIVISIBILITÄT: Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sind oder aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder eines rechtskräftigen Gerichtsurteils für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der Bedingungen davon unberührt;
NICHTVERZICHT: Die Tatsache, dass die Parteien sich nicht auf einen Verstoß der anderen Partei gegen eine der hier genannten Verpflichtungen berufen haben, wird für die Zukunft nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung ausgelegt;
TEILNICHTIGKEIT: Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung dieser Vereinbarung und einer gegenwärtigen oder zukünftigen Rechtsvorschrift, einem Gesetz, einer Verordnung, einem Gerichtsbeschluss oder einem Tarifvertrag haben letztere Vorrang, vorausgesetzt, dass die betroffene Bestimmung dieser Vereinbarung nur im erforderlichen Umfang eingeschränkt wird und keine andere Bestimmung dieser Vereinbarung beeinträchtigt wird.
(15 ) ARTIKEL 15 - ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
Die Bedingungen unterliegen der Anwendung des französischen Rechts.
Die Parteien verpflichten sich, eine einvernehmliche Lösung für alle Streitigkeiten zu suchen, die sich aus der Auslegung oder Ausführung der vorliegenden Vereinbarung ergeben könnten. Zu diesem Zweck muss die Partei, die das gütliche Schlichtungsverfahren in Gang setzen möchte, der anderen Partei per Einschreiben mit Rückschein ihre Absicht mitteilen, dieses Verfahren in Gang zu setzen, und dabei die aufgetretenen Anwendungsschwierigkeiten oder die festgestellten Verstöße angeben.
Das vorliegende Verfahren zur gütlichen Einigung ist eine zwingende Voraussetzung für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens zwischen den Parteien. Jede Klage, die unter Verstoß gegen diese Klausel eingereicht wird, wird für unzulässig erklärt.
Wenn die Parteien innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der ersten Benachrichtigung keine gütliche Einigung erzielen können, erhält jede von ihnen ihre volle Handlungsfreiheit zurück.
Sollte trotz aller Bemühungen keine gütliche Einigung erzielt werden, unterliegt jeder Rechtsstreit bezüglich der Ausführung, Auslegung, Gültigkeit und Auflösung des vorliegenden Vertrags der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts von Lille, selbst im Falle mehrerer Beklagter, eines Garantieanspruchs oder einer einstweiligen Verfügung.
(16 ) ARTIKEL 16 - KONTAKT
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