ARTIKEL 1 – GEGENSTAND
Die über die Website https://app.done.fr/connection (die „Plattform“) verfügbare Anwendung hat den Zweck, spendende Unternehmen (die „Partner“) von Spenden (die „Spenden“), die zuvor auf der Plattform registriert wurden, mit spendenempfangenden Vereinen (die „Vereine“), die ebenfalls auf der Plattform registriert sind, zusammenzubringen.
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (die „AGB“) legen die Bedingungen fest, unter denen DONE, als Vermittler handelnd, Partnern und Vereinen (nachfolgend die „Nutzer“) die technologischen Werkzeuge zur Verfügung stellt, die es ihnen ermöglichen, die auf der Plattform angebotenen Spenden zu geben oder zu erhalten.
Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die über die Plattform zwischen Partnern und Vereinen getätigten Spenden regeln, und müssen von Partnern und Vereinen akzeptiert werden, um die Dienste der Plattform nutzen zu können, und zwar durch eine Bestätigung bei der Registrierung auf der Plattform und bei jeder über die Plattform durchgeführten Transaktion.
Diese AGB sind jederzeit auf der Website zugänglich und haben gegebenenfalls Vorrang vor jeder anderen Version oder jedem anderen widersprüchlichen Dokument.
Da diese AGB Gegenstand späterer Änderungen sein können, ist die für den Spendenvorgang maßgebliche Version diejenige, die auf der Website zum Zeitpunkt der Spendenbestellung gültig ist.
Änderungen dieser AGB sind für die Nutzer der Plattform ab ihrer Veröffentlichung online verbindlich und können nicht auf zuvor abgeschlossene Transaktionen angewendet werden.
ARTIKEL 2 – GELTUNGSBEREICH
Diese AGB gelten uneingeschränkt und vorbehaltlos für die Nutzung der Plattform, die von DONE Partnern und Vereinen zur Verfügung gestellt wird.
Die Plattform ermöglicht es Partnern und Vereinen, sich dort zu registrieren, vermittelt zu werden, Spenden zu tätigen oder zu erhalten, deren Empfang zu bestätigen und bei Bedarf miteinander zu kommunizieren.
Die über die Plattform getätigten Spenden werden direkt zwischen dem Partner und dem Verein vereinbart.
DONE agiert ausschließlich als technischer Dienstleister, der eine Vermittlungsplattform zwischen Partnern und Vereinen zur Verfügung stellt.
DONE ist in keinem Fall Partei der Vereinbarungen, die zwischen den Partnern und Vereinen geschlossen werden, welche direkt zwischen diesen zustande kommen.
DONE ist weder Verkäufer, noch Spender, noch Käufer, noch Verwahrer der gespendeten Güter und übernimmt zu keinem Zeitpunkt deren physischen Besitz.
Die Vereine sind allein verantwortlich für die Ausstellung der Spendenbescheinigungen, deren Einhaltung der geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie für die Förderfähigkeit der Spenden gemäß dem anwendbaren Steuerrecht.
DONE übernimmt diesbezüglich keine Haftung und garantiert in keinem Fall die steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden.
ARTIKEL 3 – VON DER PLATTFORM ANGEBOTENE DIENSTLEISTUNGEN
Die Plattform bietet registrierten Partnern und Vereinen Zugang zu den folgenden Funktionen:
- Veröffentlichung von Anzeigen zur Abgabe einer Spende
- Bereitstellung eines Musters für eine Partnerschaftsvereinbarung zur Regelung der Spende
- Anzeigen und Suchen von Spendenanzeigen nach bestimmten Kriterien
- Reservierung von Spendenangeboten
- Instant Messaging zwischen Vereinen und Partnern
- Ausstellung einer Spendenbescheinigung zur Ermöglichung der Steuerermäßigung
- Einladung von Teammitgliedern des Vereins oder des Partners zum Beitritt zur Plattform
- Zugang zum CSR-Indikator
ARTIKEL 4 – ANMELDEBEDINGUNGEN
Um die Dienste der Plattform zu nutzen, müssen der Partner und der Verein diesen AGB zustimmen und sich auf der Plattform über die folgende Website registrieren: https://app.done.fr/connection.
Die Registrierung des Partners und/oder des Vereins erfolgt über eine E-Mail-Adresse.
Jede Registrierung, die mit privaten Zugangsdaten oder über ein privates Konto erfolgt, wird nicht validiert und kann zur Löschung der vom Partner auf der Plattform veröffentlichten Spendenangebote führen.
Der Verein verpflichtet sich, eine Kopie seiner Satzung, einen Steuervorbescheid und eine Kopie des Organigramms zu übermitteln. DONE prüft die vom Verein bereitgestellten Informationen.
DONE führt eine formale Prüfung der von den Vereinen übermittelten Dokumente durch, ohne jedoch deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Konformität mit den geltenden gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen zu gewährleisten.
Die Vereine bleiben allein verantwortlich für ihren rechtlichen und steuerlichen Status sowie für ihre Berechtigung, Spenden zu erhalten, die zu Steuervorteilen berechtigen.
Der Partner und der Verein sind allein verantwortlich für die Richtigkeit der von ihnen angegebenen Informationen. Sie verpflichten sich, die Informationen bei Bedarf zu aktualisieren.
DONE kann nicht haftbar gemacht werden im Falle von unvollständigen, ungenauen oder fehlenden Daten, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die Erbringung der Dienste oder den Zugang zur Plattform hatten.
Der Partner und der Verein verpflichten sich, die Vertraulichkeit ihrer Zugangsdaten zu wahren und es ist ihnen untersagt, diese an Dritte weiterzugeben. Sie sind allein verantwortlich für die Nutzung ihrer Zugangsdaten und für den Zugang zur Plattform, es sei denn, es wird eine betrügerische Nutzung nachgewiesen, die ihnen nicht zugerechnet werden kann.
Jede betrügerische Nutzung dieser Daten, von der der Partner und/oder der Verein Kenntnis erlangt, muss unverzüglich und schriftlich an DONE gemeldet werden.
Wenn ein Partner und/oder ein Verein seine Zugangsdaten ändern möchte, muss er/sie dies DONE schriftlich mitteilen.
Im Falle der Nichteinhaltung dieser AGB durch den Partner und/oder den Verein behält sich die Plattform das Recht vor, deren Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen, indem sie diesen ohne Vorankündigung oder Entschädigung aussetzt oder kündigt.
Die Registrierung eines Partners und/oder eines Vereins auf der Plattform führt zur vollständigen und uneingeschränkten Annahme und Zustimmung zu diesen AGB, was vom Partner und/oder dem Verein ausdrücklich anerkannt wird. Der Partner und/oder der Verein verzichtet insbesondere darauf, sich auf entgegenstehende Dokumente zu berufen, die der Plattform nicht entgegengehalten werden könnten.
Der Partner und der Verein werden gebeten, die Datenschutzrichtlinie zu konsultieren, um sich über die Modalitäten der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
ARTIKEL 5 – PFLICHTEN DES PARTNERS IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERÖFFENTLICHUNG EINES SPENDENANGEBOTS
Der Partner erklärt, Eigentümer der auf der Plattform als Spende angebotenen Produkte zu sein oder ordnungsgemäß zur Spende dieser Produkte berechtigt zu sein.
Der Partner verpflichtet sich, nach Treu und Glauben präzise, genaue Beschreibungen zu erstellen, die die Vereine bezüglich der als Spende angebotenen Produkte nicht irreführen können. Die auf der Plattform veröffentlichten Spendenangebote müssen mindestens einen Titel, einen Kaufpreis, eine Menge oder die Selbstkosten enthalten.
Der Partner verpflichtet sich, eine Liste zu erstellen, um ein Angebot seiner Produkte zu veröffentlichen.
Die als Spende angebotenen Produkte müssen materielle Güter sein, sei es Lebensmittel und/oder Non-Food-Produkte. Jedes Geldspendenangebot wird von DONE automatisch gelöscht.
Er garantiert, dass die angebotenen Waren den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Hygiene und Vermarktung, und keine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen darstellen.
Der Partner ist allein verantwortlich für die Konformität, die Qualität und den Zustand der gespendeten Waren.
Die Spendenangebote werden für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen veröffentlicht, einmal verlängerbar.
Mit der Veröffentlichung eines Spendenangebots ermächtigt der Partner DONE, dessen Inhalte zu nutzen. DONE nimmt keine Moderation und keine Kontrolle der vom Partner veröffentlichten Spendenangebote vor.
Dem Partner ist es insbesondere untersagt, Bilder oder andere beschreibende Elemente zu verwenden oder Äußerungen oder andere Nachrichten zu verbreiten, die beleidigend sind, gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, die Rechte von Personen oder die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen und dem Markenimage von DONE schaden, was DONE dazu berechtigen würde, den Zugang zu den Diensten der Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen.
Der Partner erhält auf der Plattform eine Benachrichtigung, wenn ein Verein seinen Warenkorb bestätigt hat.
ARTIKEL 6 – RECHTE DES VEREINS
Nach Veröffentlichung eines Spendenangebots durch den Partner verbreitet DONE die Anzeige unter den Vereinen.
Die Vereine können auf die Liste der verfügbaren Spendenangebote, auf Beschreibungen, Bilder und die Profile der Partner zugreifen.
Die Plattform ermöglicht es den Vereinen, die Spendenangebote nach ihrem geografischen Umkreis und der betreffenden Produktkategorie zu filtern.
Die Vereine können einen Warenkorb zusammenstellen und so eine oder mehrere Spenden reservieren. Sobald der Warenkorb zusammengestellt ist, können die Vereine ihren Warenkorb bestätigen.
Der Verein erklärt sich damit einverstanden, die Waren zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung im Ist-Zustand anzunehmen. Es obliegt ihm, alle erforderlichen Prüfungen vor der Nutzung oder Weitergabe der Waren vorzunehmen.
Sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, können bezüglich der erhaltenen Waren keine Ansprüche gegen DONE geltend gemacht werden.
ARTIKEL 7 – ZUGANG UND VERFÜGBARKEIT
Verfügbarkeit
Die Plattform ist grundsätzlich rund um die Uhr zugänglich.
Für die ordnungsgemäße Verwaltung der Dienste kann DONE jederzeit:
- Den Zugang zur gesamten Plattform oder zu Teilen davon oder zu den Diensten sperren, unterbrechen oder einschränken, aus beliebigem Grund, mit oder ohne Vorankündigung und nach eigenem Ermessen.
- Aus beliebigem Grund, mit oder ohne Vorankündigung und nach eigenem Ermessen alle Informationen löschen, die den Betrieb der Plattform stören könnten.
DONE wird sich nach besten Kräften bemühen, Partner und Vereine über die Daten und Zeiten ihrer Eingriffe zu informieren. Ihre Haftung kann jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn keine vorherige Mitteilung erfolgt ist.
Im Falle des Verdachts auf Betrug, missbräuchliche Nutzung der Plattform oder Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder dieser AGB behält sich DONE das Recht vor, das Konto des betreffenden Nutzers ohne Vorankündigung oder Entschädigung zu sperren oder zu löschen. DONE kann auch jede neue Registrierung dieses Nutzers ablehnen.
Internet
Partner und Vereine werden darüber informiert, dass die Verbindung zur Plattform über das Internet erfolgt. Sie werden darauf hingewiesen, dass technische Probleme dieses Netzwerk beeinträchtigen und die Verbindung vorübergehend unmöglich machen können.
DONE haftet nicht für Fehlfunktionen des Internets, der Telefonleitungen oder der Computer- und Telefonhardware, insbesondere aufgrund von Netzwerküberlastung, die den Zugriff auf die Plattform verhindert.
ARTIKEL 8 – VERWALTUNG DER PLATTFORM
DONE und der Hoster haften nicht für Fehlfunktionen des Internets, der Telefonleitungen oder der Computer- und Telefonhardware, insbesondere aufgrund von Netzwerküberlastung, die den Zugriff auf den Server verhindert.
DONE haftet nicht für rechtliche Schritte gegen Partner und/oder Vereine aufgrund der Nutzung der Plattform oder anderer über das Internet zugänglicher Dienste oder aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB durch Partner und Vereine.
Die von Partnern und Vereinen für die Verbindung zur Plattform verwendete Ausrüstung liegt in ihrer alleinigen Verantwortung. Sie müssen alle geeigneten Maßnahmen zum Schutz ihrer Ausrüstung und ihrer eigenen Daten ergreifen. Partner und Vereine verpflichten sich, auf die Plattform mit aktueller, virenfreier Hardware und einem kürzlich aktualisierten Browser zuzugreifen.
DONE ist nicht verantwortlich für Schäden, die Partnern und/oder Vereinen, Dritten und/oder deren Ausrüstung aufgrund ihrer Verbindung oder Nutzung der Plattform entstehen, und Partner und/oder Vereine verzichten auf jegliche diesbezügliche Klage gegen DONE.
DONE haftet auch nicht für indirekte Schäden (wie Marktverlust oder entgangene Geschäftschancen), die sich aus der Nutzung der Plattform ergeben.
DONE ist zur Erbringung der Plattform mit angemessener Sorgfalt verpflichtet. Die Haftung von DONE kann nur bei nachgewiesenem Verschulden und ausschließlich für daraus resultierende direkte Schäden geltend gemacht werden.
DONE haftet nicht für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Rufschädigung oder geschäftliche Nachteile.
DONE garantiert nicht, dass die Plattform frei von Anomalien, Fehlern oder Unterbrechungen ist.
ARTIKEL 9 – BEENDIGUNG DES ZUGANGS ZU DEN DIENSTEN VON DONE
Partner und Vereine können den Zugang zu den Diensten der Plattform beenden, ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen, vorausgesetzt, sie halten eine Kündigungsfrist von 45 Werktagen ein und erfüllen laufende Aufträge.
Eine E-Mail, in der der Partner und/oder der Verein seinen Wunsch äußert, sein Konto zu löschen, muss an contact@done.fr gesendet werden.
Nach Erhalt dieser E-Mail wird das Profil des Partners und/oder des Vereins endgültig gelöscht.
Wenn der Partner und/oder der Verein die Plattform erneut nutzen möchte, müssen sie sich erneut registrieren und dieselben Bedingungen akzeptieren. Der Partner und/oder der Verein kann sein altes Konto nicht reaktivieren.
Im Falle der Nichteinhaltung einer ihrer Verpflichtungen durch die Partner und Vereine, oder wenn DONE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass es notwendig ist, die Sicherheit und Integrität der Plattform, die Rechte anderer Nutzer oder Dritter zu schützen, um möglichen Betrug zu verhindern oder die Nutzererfahrung anderer Nutzer zu wahren, kann DONE:
- Das Konto des betreffenden Partners oder Vereins sofort und ohne Vorwarnung schließen
- Die Veröffentlichung von Bewertungen, Anzeigen, Nachrichten oder Inhalten, die von Partnern oder Vereinen auf der Plattform veröffentlicht wurden, verhindern oder diese löschen
- Den Zugang und die Nutzung der Plattform für die betreffenden Partner und/oder Vereine einschränken
- Das Konto der betreffenden Partner und/oder Vereine vorübergehend oder dauerhaft sperren. In diesem Fall wird dem betreffenden Partner oder Verein eine Benachrichtigung zugesandt, damit er/sie DONE Erklärungen abgeben kann. DONE entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die getroffenen Maßnahmen aufgehoben werden oder nicht.
ARTIKEL 10 – EIN TEAMMITGLIED EINLADEN
Partner und Vereine können ein Teammitglied einladen, der Plattform beizutreten. Eine E-Mail wird dann an das Teammitglied gesendet. Dieses hat die Möglichkeit, dem Partner und/oder dem Verein beizutreten. Im Falle eines Beitritts wird das Konto des Teammitglieds automatisch erstellt und es kann sofort zusammenarbeiten.
ARTIKEL 11 – CSR
Alle Partner können auf ihren CSR-Index zugreifen, der nach folgenden Kriterien berechnet wird:
- Die Anzahl der gespendeten Produkte
- Die Anzahl der unterstützten Vereine
- Die Anzahl der eingesparten CO₂-Kilogramm
ARTIKEL 12 – GEISTIGES EIGENTUM
Alle Marken, Fotografien, Texte, Kommentare, Illustrationen, bewegte oder unbewegte Bilder, Videosequenzen, Töne sowie alle Computeranwendungen, die zum Betrieb der Plattform verwendet werden könnten, und ganz allgemein alle auf der Plattform reproduzierten oder verwendeten Elemente sind durch die geltenden Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Sie sind das vollständige Eigentum von DONE oder seinen Geschäftspartnern.
Jede Vervielfältigung, Darstellung, Nutzung oder Anpassung, in welcher Form auch immer, ganzer oder teilweiser Elemente, einschließlich der Computeranwendungen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DONE, ist strengstens untersagt. Die Tatsache, dass DONE bei Kenntnisnahme solcher unbefugten Nutzungen keine rechtlichen Schritte einleitet, stellt keine Zustimmung zu diesen Nutzungen und keinen Verzicht auf die Verfolgung dar.
Dem Nutzer ist es strengstens untersagt, Folgendes zu tun:
- Ganze oder Teile der Inhalte der Plattform dauerhaft oder vorübergehend zu kopieren, zu vervielfältigen, darzustellen, zu verbreiten, zu verteilen, zu veröffentlichen, mit allen Mitteln und auf allen derzeit bekannten oder unbekannten Medien
- Abgeleitete Werke aus den Inhalten der Plattform erstellen
- Den gesamten oder einen Teil des Inhalts der Plattform ändern, übersetzen, anpassen oder bearbeiten
- Die Plattform disassemblieren, dekompilieren oder Reverse Engineering daran durchführen
Jedenfalls sind die Partner und Verbände allein verantwortlich für die Nutzung der Plattform. Jede unbefugte Nutzung der Plattform oder eines ihrer Elemente wird als Verletzung des Urheberrechts betrachtet und gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über geistiges Eigentum verfolgt.
Die Wort- und Bildmarken (Logos) von DONE sind geschützt. Ihre Nutzung ohne schriftliche Genehmigung von DONE auf jeglichen Medien, zur Aufwertung von Produkten oder Dienstleistungen oder zu kommerziellen Zwecken ist untersagt und kann zivil- und strafrechtliche Verfolgung durch DONE nach sich ziehen.
ARTIKEL 13 – SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung oder infolge einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung für ungültig befunden oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Klauseln der Bedingungen davon unberührt.
Verzichtsausschluss
Die Tatsache, dass die Parteien einen Verstoß der anderen Partei gegen eine der in diesen Bedingungen genannten Verpflichtungen nicht geltend gemacht haben, ist für die Zukunft nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung auszulegen.
Teilnichtigkeit
Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung dieser Bedingungen und einem gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetzestext, Gesetz, einer Verordnung, Vorschrift, gerichtlichen Anordnung oder einem Tarifvertrag haben Letztere Vorrang, vorausgesetzt, dass die so betroffene Bestimmung dieser Bedingungen nur im notwendigen Umfang eingeschränkt wird und keine andere Bestimmung betroffen ist.
ARTIKEL 14 – VERTRAGSSPRACHE – ANWENDBARES RECHT
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die daraus resultierenden Vorgänge unterliegen französischem Recht. Sie sind in französischer Sprache verfasst. Sollten sie in eine oder mehrere Sprachen übersetzt werden, ist bei Streitigkeiten ausschließlich der französische Text maßgebend.
ARTIKEL 15 – STREITIGKEITEN
Es wird vereinbart, eine gütliche Lösung für alle Streitigkeiten zu suchen, die sich aus der Auslegung oder Erfüllung dieser Bedingungen ergeben können.
Dementsprechend muss die Partei, die das gütliche Schlichtungsverfahren einleiten möchte, der anderen Partei per Einschreiben mit Empfangsbestätigung ihre Absicht mitteilen, dieses Verfahren einzuleiten, unter Angabe der aufgetretenen Anwendungsschwierigkeiten oder festgestellten Mängel.
Dieses gütliche Streitbeilegungsverfahren ist eine zwingende Voraussetzung für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens zwischen den Parteien. Jede Klage, die unter Verstoß gegen diese Klausel eingereicht wird, wäre unzulässig.
Können die Parteien innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der ersten Benachrichtigung keine gütliche Einigung erzielen, erlangt jede von ihnen ihre volle Handlungsfreiheit zurück.
Sollte trotz unternommener Bemühungen keine gütliche Einigung erzielt werden können, unterliegen alle Streitigkeiten bezüglich der Ausführung, Auslegung, Gültigkeit und Beendigung dieser Bedingungen der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts Lille, auch bei mehreren Beklagten, Streitverkündung oder einstweiliger Verfügung.